Tätigkeit

Auszug aus der Satzung des Vereins

Art.1. Der Verein führt den Namen: Verein Vivat Academia Medias, rum. Asociatia Vivat Academia Medias, abgekürzt AVAM.

Art.2. AVAM funktioniert durch Beschluss der Gründungsversammlung vom 15.02.2007.

Art.3. AVAM  ist ein nichtstaatlicher, nicht gewinnorientierter,  demokratischer und unpolitischer Verein mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Art.4. Tätigkeit des AVAM erfolgt gemäß Verordnungen dieser Satzung, im Rahmen der geltenden Gesetze.

Art.5. AVAM hat den Sitz in Rumänien, Ortschaft Medias, Martian Negrea – Straße Nr. 60. Der Vereinssitz kann durch Abstimmung der Mehrheit in der  Generalversammlung an einen anderen Ort verlegt werden. In Ausnahmefällen entscheidet der Vorstand die Verlegung des Vereinssitzes, mit nachträglicher Genehmigung durch die Generalversammlung.

Art.6. Der Verein hat unbegrenzte Dauer.

Art.7. Der Zweck des Vereins ist es, für alle Bildungsaktivitäten, alle außerschulischen Unternehmungen,  sowie für Schüler und Lehrer des "Stephan Ludwig Roth"- Lyzeums in Medias, Rückhalt zu leisten. Der Verein unterstützt das Lyzeum, auch wenn es Name oder Sitz ändert.

Art.8. Der Zweck des Verieins AVAM soll durch folgende Zielsetzung verwirklicht werden:
a      Rückhalt bei durchgeführten Unternehmungen der Schüler und/oder Lehrer des Lyzeums: Schauspiele, Bälle, Bildungskreise für Schüler, Konzerte,          Ausstellungen, literarische Abende, wissenschaftliche Kommunikationstreffen, Symposien, Konferenzen, Seminare, Tafelrunde, Wettbewerbe, Olympiaden, Studienexkursionen,  Debatten, Feste, Vorträge, Schulpartnerschaften, Schüleraustauschen, Kunstfestspiele und Volksfeste, Sportveranstaltungen, Besichtigungen, Ausflüge, Kongresse, andere Tätigkeiten im Bereich Bildung, Wissenschaft, Freizeit, Tourismus, Sport, usw;
b.      Rückhalt durch soziale Stipendien und andere finanzielle oder materielle Hilfe für Schüler, die zwecks Lyzeumsabschluss Unterstützung  brauchen, wie zum Beispiel Schüler mit schlechtem  finanziellem Hintergrund, Waisen, Behinderte, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit chronischen Erkrankungen;
c.     Förderung der freiwilligen und gemeinnützigen Veranstaltungen des Lyzeums oder Unternehmungen, an denen Schüler und Lehrer beteiligt sind;
d.     Auszeichnungen für herausragende Leistungen von Schülern und Lehrern des Lyzeums;
e.     Unterstützung der Schüler mit besonderen Fähigkeiten und Neigungen;
f.      Untestützung der Fortbildungsaktionen für Lehrer des Lyzeums, einschließlich Gewährung von Stipendien;
g.     Förderung von Forschungsaktivitäten der Schüler und Lehrer einschließlich der Finanzierung in der Erkundungsphase oder Praktikumphase;
h.     Beitrag zur Besserung der Schulausstattung und zur Verbesserung der Bedingungen für Studium und Arbeit;
i.      Unterstützung der Investitionsarbeiten oder Reparaturen (einschließlich Sanierungsarbeiten);
j.      Initiative zur Erschaffung einer eigenen Sport- und Freizeitstätte ergreifen, die den Schülern und Lehrern zur Verfügung steht;
k.     Förderung zur Erstellung oder Übersetzung von Lehrbüchern durch die Lehrer des Lyzeums, Entwicklung von Übungssammlungen, von Textsammlungen oder weitere Hilfsmaterialien für den Unterricht,  Unterrichtsmaterialien, Unterrichtsmaterial elektronisch verarbeitet;
l.      Förderung zur Herausgabe von Druckwerken: Zeitschrift und Jahrbuch des Lyzeums, wissenschaftliche Arbeiten oder Arbeiten aus dem Bereich der Methodik abgefasst von Lehrern oder Schülern des Lyzeums, Studiensammlungen vorgetragen/vorgestellt an Symposien oder Kommunikationstreffen von der Schule (allein oder in Zusammenarbeit) veranstaltet,  Arbeiten der Schüler, usw.;
m.   Unterstützung der Umweltschutzaktionen für die sich das Lyzeum engagiert/an denen es sich beteiligt;
n.     Unterstützung zur Teilnahme des Lyzeums an Aktionen, die historische Stätte in Mediasch und der Nachbarschaft zu touristischen Attraktivitäten steigern;
o.     Förderung zur Errichtung eines Schulvereins sowie dessen Tätigkeit;
p.    Rückhalt, soweit möglich, der Rentner – gewesene  Lehrer des Lyzeums, die in Schwierigkeiten sind;
q.     Übernahme zum Zweck der Verwaltung einiger Anlagevermögen (Gebäude, Grundstücke, usw.), die dem Verein zur Ausübung seiner Tätigkeit dienen oder dem Lyzeum Stephan Ludwig Roth zur Verfügung stehen;
r.      Herausgabe einer eigenen Zeitschrift und Gründung eines Radiosenders und eines Fernsehsenders innerhalb der Schule, die die Unternehmungen des Vereins bekanntmachen; diesbezüglich werden geltende Gesetze eingehalten;
s.     Unterstützung zur Errichtung und Ausstattung einer Arztpraxis innerhalb des Lyzeums, die den Schülern und der Angestellten der Schule zur Verfügung steht;
t.      Beihilfe zur Einrichtung und Ausstattung der Unterrischtsräume und Stätte: Informatikraum, Physik- und Chemieraum, Unterrichtsraum für Geschichte, Geographie, Biologie, Psychologie, Advanced eLearing, Sporthalle und Sportplatz; Anschaffung von Büchern für die Bibliothek und für Auszeichnungen mit einem Buchgeschenk; Vermittlung von Abonnements für heimische oder internationale Publikationen, auch für Auszeichnungen  mit einem Abonnementgeschenk; Aufbau einer numismatischen Sammlung;
u.     Beihilfe zum Aufbau/zur Gründung eines kleinen Museums für Geschichte des Lyzeums und eines für Naturwissenschaften;
v.     Mitarbeit mit Körperschaften, Stiftungen, Anstalten aus dem In- und Ausland , Mitarbeit zum Zwecke der Zielerreichung;
 
Art.12. Einteilung der Mitglieder des AVAM :
a.     Gründungsmitglieder, diejenige Personen, die den Verein gegründet haben;
b.     Assoziierte Mitglieder, natürliche und juristische Personen, die durch ihren Aufnahmeantrag die Ziele des Vereins verfolgen, sich durch aktive Teilnahme bei Programmdurchführung kennzeichnen,  die Aufnahmegebühr und  Beiträge zahlen und Stimmrecht haben; assoziierte Mitglieder können vertreten werden, wenn ihre Anwesendheit unmöglich ist;
c.     Sympatisanten.

Art.40. Der Vorstand  wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Der erste Vorstand besteht aus den Gründungsmitgliedern. Der Vorstand besteht aus:
·  Vorsitzender
·  Stellvertretender Vorsitzender
·  Schatzmeister

Art.50. Die Gelder des Vereins stammen aus:
a.     Aufnahmegebühr und Beiträge der Mitglieder;
b.     Beliebige Beiträge seitens der Mitglieder des Vereins oder anderer Personen;
c.     Spenden, Sponsoren, Subventionen oder Vermächtnisse aus dem In- oder Ausland;
d.     Vermarktung von Gütern, die zu diesem Zwecke aus dem In- und Ausland vermachtet sind;
e.     Gebühren oder Eintrittskarten zu Veranstaltungen des Vereins;
f.      Vermarktung von Publikationen des Vereins;
g.     Einlösungen bei kulturellen und musischen Veranstaltungen des Vereins;
h.     Wirtschaftliche Tätigkeiten, ausgeübt im Rahmen der geltenden Gesetze;
i.      Zinsen und Dividende bei Einlagen der verfügbaren Beträge, im Rahmen der geltenden Gesetze;
j.       Erhaltene Ressourcen vom Staatsbudget und/oder vom kommunalem Haushalt;
k.     Beiträge der Filialen, ein Anteil von 30% der Mitgliederbeiträge;
l.      Beantragte EU-Fonds, oder Fonds von den EU-Mitgliedstaaten oder von anderen Staaten;
m.   Jedwelche Einlösungen erhalten im Rahmen der geltenden Gesetze;

Gründungsmitglieder des Vereins VIVAT ACADEMIA sind:
·      Dorin Chira - Leher, Vorsitzender des Lyzeumsvorstandes
·      Valentina Oreian - Lehrer, stellvertretende Vorsitzende des Lyzeumsvorstandes
·      Helmuth Knall - Lehrer
·      Adriana Lata - Vorsitzende des Elternbeirats
·      Cristina Crisan
 
 

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